Virtuelles Fundbüro der Stadt Penzberg

 
Sie haben einen Gegenstand verloren?

 
Dann können Sie diesen online suchen. Mit dem virtuellen Fundbüro können Sie sich, unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand erkundigen.

 

 Sie haben Ihren Ausweis verloren und möchten mehr Informationen? Dann empfehlen wir Ihnen im Bayerischen Behördenwegweiser nachzusehen.


Weitere Informationen zum Thema Fundsachen

 

Erforderliche Unterlagen:

Beim Abholen einer Fundsache bitten wir den Personalausweis mitzubringen. Wir verweisen ferner auf Hinweise im Fundbuch zu achten. 
 
Sie haben einen Gegenstand gefunden?

Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über zehn Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Sie können den Fundgegenstand im Rathaus Penzberg, Bürgerbüro, Karlstraße 25, zu den bekannten Öffnungszeiten  abgeben. Außerhalb der Rathaus-Geschäftszeiten ist jede Polizeidienststelle zur Annahme berechtigt.


Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Der Finder wird nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. 

 


Gefundene Haustiere übernimmt der Tierschutzverein Penzberg e.V. 


Finderlohn:

Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro fünf Prozent, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500 Euro, drei Prozent des Wertes.
Die Fundgegenstände werden sechs Monate lang aufbewahrt. Gefundene Fahrräder werden vom Fundbüro der Stadt Penzberg,
+49 8856 813-417, einmal im Jahr versteigert. Den Termin entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse.