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PM 29|2026 Bürgermeister Kopf lässt Stadtratsbeschluss von Rechtsaufsicht prüfen

Die neue Geschäftsordnung des Stadtrates ermöglicht es neuerdings Stadtratsmitgliedern, wegen wichtigen Gründen nicht in Präsenz, sondern per Bild-Ton-Übertragung an einer Stadtratssitzung teilzunehmen. Die Premiere zu diesem Fall fand nun mit der Sitzung vom 19. August 2026 statt – und funktionierte technisch problemlos. 

Allerdings wird Bürgermeister Thomas Kopf einen Beschluss der Sitzung nun von der Rechtsaufsicht prüfen lassen. Der Grund ist eine Patt-Situation zu einem Bauantrag. Konkret geht es um den Tagesordnungspunkt Ö6 „Bahnhofstraße 3 und 5, Fl. Nrn. 864/3 und 864/4: Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit gewerblichen Apartments“. Der fiel wegen Stimmengleichheit bei 9:9 Stimmen durch und wurde abgelehnt – so wie es die Gemeindeordnung in Art. 51 Absatz 1, Satz 2 vorsieht: „Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.“

In der Premieren-Hybridsitzung ergab sich aber nun die Situation, dass eines der beiden online zugeschalteten Stadtratsmitglieder per Mobiltelefon an der Sitzung teilnahm – allerdings nicht zu hören und nicht bildlich wahrnehmbar war. Die Abstimmung erfolgte indes ersichtlich über die Handhebe-Funktion des Videokonferenzsystems sowie über eine Textmarke mit dem Zusatz „…hat die Hand gehoben“. Diese wurde kurzzeitig für die Sitzungsteilnehmer wahrnehmbar am Rand des Präsentationsbildschirms eingeblendet. 

Paragraph 19, Absatz 4, Satz 1 der Geschäftsordnung des Penzberger Stadtrats sagt indes aus, dass sich „der erste Bürgermeister und die Stadtratsmitglieder […] sich in der Sitzung gegenseitig optisch und akustisch wahrnehmen können [müssen]“. Zudem gilt Satz 2: „In öffentlichen Sitzungen müssen per Ton-Bild-Übertragungen teilnehmende Stadtratsmitglieder zudem für die im Sitzungssaal anwesende Öffentlichkeit entsprechend wahrnehmbar sein.“

Inwieweit nun die bei der Sitzung praktizierte Willensbekundung diese Kriterien erfüllt, will Bürgermeister Thomas Kopf nun von der Rechtsaufsicht prüfen lassen. „Ich will hier Klarheit haben, hinter dem Bauantrag stecken schließlich jahrelange Planung und viel gedanklicher sowie monetärer Aufwand durch den Investor.“ Zudem präge das geplante Gebäude signifikant das Innenstadtbild. Da solle eine Entscheidung des Stadtrates klar und deutlich gefasst, zudem nicht anfechtbar sein. 

Eine komplette Wiederholung der Stadtratssitzung wird es voraussichtlich nicht brauchen. Denn die Beschlüsse zu den restlichen Tagesordnungspunkten ergaben selbst ohne Wertung der „fraglichen“ online-Stadtratsstimme nur eindeutige Entscheidungen. 

 

Kontakt für weitere Informationen
Kommunikation . Kultur . Veranstaltungswesen
Thomas Kapfer-Arrington
+49 8856. 813-130
thomas.kapfer@penzberg.de | www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Thomas Kopf.

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