Der Herbst ist der ideale Zeitpunkt, um Bäume, Hecken und Sträucher zu schneiden. Denn zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz Rückschnittmaßnahmen, sodass Pflanzen jetzt stark gestutzt, in Form geschnitten bzw. „auf den Stock gesetzt“ werden können. Im Frühjahr oder Sommer ist wegen der Brutzeit der Vögel lediglich ein Pflegeschnitt oder für die Sicherheit erlaubt.
In diesem Zusammenhang bittet die Stadt Penzberg daher alle Haus- und Grundstücksbesitzer, ihre Grundstücksgrenzen zeitnah zu überprüfen und Sträucher, Bäume und Hecken zurückzuschneiden, die in Gehwege und Straßen ragen. Der Rückschnitt ist dringend erforderlich, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Denn vielerorts ragen überhängende Äste in Geh- und Radwege herein und lassen Fußgänger und Radfahrer auf die Straße ausweichen. In Straßen ohne begleitendeGehwege wird zudem die Straßenbreite vermindert, sodass dort kaum noch oder nur mit starker Behinderung des Verkehrs geparkt werden kann. Straßenecken, die stark von überhängenden Ästen, Hecken oder Sträuchern überwachsen und eingeengt sind, sind auch für Autofahrer schlecht einsehbar, sodass das Einbiegen in die bevor-rechtigte Straße gefährlich ist.
Die Stadt Penzberg erinnert daher alle betroffenen Haus- und Grundstückseigentümer an deren Verpflichtung, dringend ihre Hecken, Bäume und Sträucher mindestens bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, damit niemand durch deren Herunterfallen verletzt wird.
Die Stadt Penzberg bittet daher folgende Hinweise zu beachten:
- Überhängende und überstehende Hecken und Anpflanzungen sind bis hinter den Zaun bzw. bis innerhalb der Grundstücksgrenze zurückzuschneiden
- Hecken und Sträucher, welche die Sicht, insbesondere die Einsicht (Sichtdreieck) an Straßeneinmündungen versperren, dürfen eine Höhe von 0,80 m nicht überschreiten
- Äste und Zweige welche in die Fahrbahn hineinreichen, müssen eine lichte Höhe von mind. 4,50 m einhalten; entlang von Geh- und Radwegen sind Büsche und Bäume bis zu einer lichten Höhe von 2,20 m auszuschneiden
- Der Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen ist soweit zurückzuschneiden, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und Verkehrszeichen gut gesehen werden. Dies gilt übrigens auch für Straßennamenschilder - diese sind insbesondere für Rettungsdienste im Einsatz wichtig.
Zur Verhütung von Gefahren und Unfällen wird die Stadtverwaltung Penzberg weiterhin im Einzelfall Grundstückseigentümer schriftlich benachrichtigen bzw. durch Wurfsendungen auf Missstände hinweisen und zur Beseitigung auffordern.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeseitigung die Überwüchse durch die Stadt auf Kosten der jeweiligen Grundstückseigentümer entfernt werden können. Denn Grundstücks- eigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs der Begrünung entstehen können.
Weitere Informationen zum Rückschnitt:
können dem Merkblattvom Landratsamt Weilheim-Schongau zur „Gesetzlichen Regelung von Baumfällungen und Schnittmaßnahmen von Gehölzen“ entnommen werden.
Sollten dennoch Rückfragen zum Heckenschnitt erforderlich sein, stehen folgende Mitarbeiter des Rathauses als Ansprechpartner zur Verfügung:
Herr Bodendieck, +49 8856 813-400 | Frau Koller, +49 8856 813-410 (Ordnungsamt) | Herr Schmidt, +49 8856 813-332 (Tiefbauamt / Straßenkontrolle)
Kontakt für weitere Informationen
Stadt Penzberg
Kommunikation . Kultur . Wirtschaft
Iris Futterknecht
+49 8856 813-511
iris.futterknecht@penzberg.de | www.penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.
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