Aufstellung der 21. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Auf der Grube“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss der Stadt Penzberg hat am 13.04.2021 die Aufstellung der 21. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Auf der Grube“ der Stadt Penzberg für das Grundstück Fl. Nr. 815/10 der Gemarkung Penzberg, Nonnenwaldstraße 20 a, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.

Nach öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss der Stadt Penzberg mit Beschluss vom 12.10.2021 den Entwurf der 21. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Auf der Grube“ entsprechend den in den Beschlussvorschlägen genannten Änderungen und Ergänzungen gebilligt und den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 19 vom 26.10.2021 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 21. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Auf der Grube“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung vom 03.11.2021 bis einschließlich 23.11.2021 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Auslegungszeit gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 verkürzt ist.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01- Änderung Nr. 21 Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf der Grube -
   Planentwurf 12.10.2021

02- Änderung Nr. 21 Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf der Grube -
   Begründung 12.10.2021

03- Billigungs- und Auslegungsbeschluss vom 12.10.2021

Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf der Grube

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.