Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Freizeit- und Sportanlagen an der Birkenstraße“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB; Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs.

Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Freizeit- und Sportanlagen an der Birkenstraße“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 28.01.2020 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Freizeit- und Sportanlagen an der Birkenstraße“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB), beschlossen.

Im Amtsblatt Nr. 6 vom 25.03.2022 wurde bekannt gemacht, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeit- und Sportanlagen an der Birkenstraße“ einschließlich Begründung sowie schalltechnischer Verträglichkeitsuntersuchung bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 04.04.2022 bis 04.05.2022 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

- 01-1te Änderung BF SO Freizeit und Sportanlagen an der Birkenstraße
- 02-Begründung
- 03-Billigungsbeschluss
- 04-Schalltechnische Untersuchung

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.