Aufstellung des Bebauungsplans „ZEBRA“ Zentrum für Einsatzkräfte für Brandschutz- und Rettungsaufgaben der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für eine Teilfläche des Grundstück Flurnummern 1001 der Gemarkung Penzberg

Im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für eine Teilfläche des Grundstück Flurnummern 1001 der Gemarkung Penzberg zwischen Friedhof und Seeshaupter Straße;

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 24.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „ZEBRA“ Zentrum für Einsatzkräfte für Brandschutz- und Rettungsaufgaben für eine Teilfläche des Grundstücks 1001 der Stadt Penzberg beschlossen. Diese Teilfläche befindet sich nördlich des Friedhofs mit Erschließung über die Seeshaupter Straße.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 25.02.2026 im Amtsblatt der Stadt Penzberg bekanntgemacht.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 10.02.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „ZEBRA“ Zentrum für Einsatzkräfte für Brandschutz- und Rettungsaufgaben der Stadt Penzberg gebilligt und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 6 vom 25.02.2026 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf des Bebauungsplans „ZEBRA“ Zentrum für Einsatzkräfte für Brandschutz- und Rettungsaufgaben mit Begründung, Umweltbericht, Habitatpotentialanalyse zum Artenschutz) im Internet auf der Homepage der Stadt Penzberg unter www.penzberg.de während der Auslegungszeit veröffentlicht werden.


Die Auslegungszeit beginnt am 05.03.2026 und endet am 07.04.2026


Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 05.03.2026 bis 07.04.2026 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Penzberg am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Innerhalb der Auslegungszeit können Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch (per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch in Textform bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben werden oder per Post an die Stadt Penzberg, Karlstraße 25, 82377 Penzberg gesandt werden oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfs des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt wird.


Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet unter www.penzberg.de eingestellt ist. 


Planunterlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:


01-Bebauungsplan ZEBRA_Planentwurf_09_02_2026

02-Bebauungsplan ZEBRA_Begründung_09_02_2026

03-Berichtigung Flächennutzungsplan

04-Umweltbericht_ZEBRA_Feb2026

05-ZEBRA_HabitatPotenzialanalyse

06-Beschluss Stadtrat zum Standort Rettungsorganisationen_26_11_2024

07-BPlan ZEBRA_Aufstellungsbeschluss_24_06_2025

08-Bplan ZEBRA_Billigung Planentwurf_10_02_2026

09-datenschutzrechtliche informationspflichten im Bauleitplanverfahren


Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
+49 8856 813-310
guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.