Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat mit Beschluss vom 03.03.2015 die Aufstellung der 30. Änderung des Bebauungsplanes „Hochfeld“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB für die Grundstücke Fischhaberstraße 58, 64, 66, 68, 68 a und Grundstück Ecke Fischhaberstraße/Wankstraße beschlossen.
Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 11.02.2025 den Planentwurf in der Planfassung vom 15.01.2025 für den Teilbereich B der 30. Änderung des Bebauungsplans „Hochfeld“ für das Grundstück Fl. Nr. 985/22 sowie für die Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 953/40, die ehemals als Bushaltebucht genutzt wurde, gebilligt und den Auslegungsbeschluss gefasst.
Im Amtsblatt Nr. 4 vom 25.02.2025 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf der 30. Änderung des Bebauungsplans „Hochfeld“, Teil B der Stadt Penzberg einschließlich Begründung) bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 05.03.2025 bis 07.04.2025 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegen und auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben werden können. Hierbei sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.
Die Planunterlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
01-30te Änderung BP Hochfeld_Planfassung 15_01_2025
02-30te Änderung BP Hochfeld_Begründung 15_01_2025
03-30te Änderung BP Hochfeld_Auslegungsbeschluss 15_01_2025
Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
+49 8856 813-310
guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de
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Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.