Aufstellung der 16. Änderung des Bebauungsplanes „Langseestraße“ der Stadt Penzberg für das Grundstück Langseestraße 10 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Die Stadt Penzberg hat mit Beschluss des Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschusses vom 20.06.2023 die Aufstellung 
der 16. Änderung des Bebauungsplanes „Langseestraße“ der Stadt Penzberg für das Grundstück Flurnummer 1150/12 
der Gemarkung Penzberg, Langseestraße 10, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. 

Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Neufestsetzung von Baugrenzen zur Errichtung eines 
Wohngebäudes mit Erschließung
über die Straße Oberanger.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 26.06.2023 im Amtsblatt der Stadt Penzberg 
bekanntgemacht.

Der Entwurf der 16. Änderung des Bebauungsplans „Langseestraße“ wurde einschließlich Begründung vom 04.09.2023 
bis 04.10.2023 öffentlich ausgelegt.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 07.11.2023 den Entwurf der 16. Änderung des Bebauungsplans
„Langseestraße“ der Stadt Penzberg gebilligt und den Beschluss gefasst, dass der entsprechend dem Billigungsbeschluss 
zu ändernde bzw. zu ergänzende Planentwurf erneut auszulegen ist.

Im Amtsblatt Nr. 7 vom 26.05.2025 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf der 16. Änderung des 
Bebauungsplanes „Langseestraße“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung) sowie der Billigungsbeschluss auf der 
Homepage der Stadt Penzberg unter www.penzberg.de während der Auslegungszeit veröffentlicht werden.

Die Auslegungszeit beginnt am 03.06.2025 und endet am 04.07.2025.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen (der Entwurf der 16. Änderung des Bebauungsplanes „Langseestraße“ der Stadt Penzberg 
einschließlich Begründung) bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung,
in der Zeit vom 03.06.2025 bis 04.07.2025 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag 
von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur erneuten öffentlichen Einsichtnahme aus.

Innerhalb der Auslegungszeit können Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben 
oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die 
Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des 
Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen
und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. 

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Einbeziehungssatzung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt 
wird und von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
 

Die Planunterlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-16te Änderung Bebauungsplan Langseestraße_Planfassung_01_05_2025

02-16te Änderung Bebauungsplan Langseestraße_Begründung_01_05_2025

03-16te Änderung Bebauungsplan Langseestraße_Billigungsbeschluss_07_11_2023

04-datenschutzrechtliche informationspflichten im Bauleitplanverfahren

05-Bebauungsplan Langseestraße
 

Zum Vergleich stehen unter nachfolgendem Link die Planunterlagen in der Planfassung vom 16.08.2023 
(öffentliche Auslegung) zur Verfügung.


Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
+49 8856 813-310
guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.