Die Stadt Penzberg hat mit Beschluss des Stadtrats vom 03.03.2015 die Aufstellung der 30. Änderung des Bebauungsplanes „Hochfeld“
der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB für die Grundstücke Fischhaberstraße 58, 64, 66, 68, 68 a und
Grundstück Ecke Fischhaberstraße/Wankstraße beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 10.04.2015 im Amtsblatt der Stadt Penzberg bekanntgemacht.
Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 11.02.2025 den Planentwurf in der Planfassung vom 15.01.2025 für den
Teilbereich B der 30. Änderung des Bebauungsplans „Hochfeld“ für das Grundstück Fl. Nr. 985/22 sowie für die Teilfläche des Grundstücks
Fl. Nr. 953/40, die ehemals als Bushaltebucht genutzt wurde, gebilligt und den Auslegungsbeschluss gefasst.
Der Entwurf der 30. Änderung des Bebauungsplans „Hochfeld“, Teil B wurde einschließlich Begründung vom 05.03.2025 bis 07.04.2025
öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden vom 05.03.2025 bis 07.04.2025 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.
Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 08.07.2025 den Entwurf der 30. Änderung des Bebauungsplans
„Hochfeld“ Teil B der Stadt Penzberg gebilligt und den Beschluss gefasst, dass der entsprechend dem Billigungsbeschluss zu ändernde bzw. zu ergänzende Planentwurf erneut auszulegen ist.
Im Amtsblatt Nr. 8 vom 25.07.2025 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf der 30. Änderung des Bebauungsplanes
„Hochfeld“ Teil B der Stadt Penzberg einschließlich Begründung) sowie der Billigungsbeschluss auf der Homepage der Stadt Penzberg
unter www.penzberg.de während der Auslegungszeit veröffentlicht werden.
Die Auslegungszeit beginnt am 04.08.2025 und endet am 04.09.2025.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen (Entwurf der 30. Änderung des Bebauungsplanes „Hochfeld“ Teil B der Stadt Penzberg einschließlich
Begründung) bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung,
in der Zeit vom 04.08.2025 bis 04.09.2025 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur erneuten öffentlichen Einsichtnahme aus.
Innerhalb der Auslegungszeit können Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben
oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die
Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des
Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
durchgeführt wird und von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Die Planunterlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
01-30te Änderung Bebauungsplan Hochfeld_Planfassung vom 08_07_2025
02-30te Änderung Bebauungsplan Hochfeld_Begründung vom 08_07_2025
03-30te Änderung Bebauungsplan Hochfeld_Billigungsbeschluss vom 08_07_2025
04-datenschutzrechtliche informationspflichten im Bauleitplanverfahren
Zum Vergleich stehen unter nachfolgendem Link die Planunterlagen in der Planfassung vom 15.01.2025 (öffentliche Auslegung) zur Verfügung.
Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
+49 8856 813-310
guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.
