Die Stadt Penzberg hat mit Beschluss des Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschusses vom 09.07.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Stockseeweg“ der Stadt Penzberg für die Grundstücke Flurnummern 1155/7, 1155/9 und 1155/10 der Gemarkung Penzberg, Stockseeweg 6 und 8, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.
Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist die Neufestsetzung von Baugrenzen zur Errichtung zweier Wohngebäude mit Erschließung.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 25.07.2024 im Amtsblatt der Stadt Penzberg bekanntgemacht.
Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 08.07.2025 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Stockseeweg“ der Stadt Penzberg gebilligt und den Beschluss gefasst, die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Im Amtsblatt Nr. 8 vom 25.07.2025 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Stockseeweg“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung) sowie der Billigungsbeschluss auf der Homepage der Stadt Penzberg unter www.penzberg.de während der Auslegungszeit veröffentlicht werden.
Die Auslegungszeit beginnt am 04.08.2025 und endet am 04.09.2025.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen (Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Stockseeweg“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung) bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung,
in der Zeit vom 04.08.2025 bis 04.09.2025 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist (04.08.2025 bis 04.09.2025) abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch (per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben werden können oder per Post an die Stadt Penzberg, Karlstraße 25, 82377 Penzberg gesandt werden können,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können
- dass die Planunterlagen (Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Stockseeweg“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung) bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltungwährend der Dauer der Veröffentlichungsfrist (04.08.2025 bis 04.09.2025) eingesehen werden können.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wird und von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Die Planunterlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
01-2te Änderung Bebauungsplan Stockseeweg_Planfassung_15_06_2025
02-2te Änderung Bebauungsplan Stockseeweg_Begründung_15_06_2025
03-2te Änderung Bebauungsplan Stockseeweg_Billigungsbeschluss_08_07_2025
05-datenschutzrechtliche informationspflichten im Bauleitplanverfahren
Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
+49 8856 813-310
guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.
