Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 28.01.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Innenstadt IV a“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für die Grundstücke Flurnummern 862, 862/21, 862/23, 890, 890/2 und 891 der Gemarkung Penzberg, Bahnhofstraße 21, 23, 25 und Friedrich-Ebert-Straße 4, beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 25.11.2025 im Amtsblatt der Stadt Penzberg bekanntgemacht.
Der Stadtrat hat am 28.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Innenstadt IVa“ der Stadt Penzberg vom 28.10.2025 gebilligt und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst.
Zusätzlich wurde am 13.11.2025 eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Bebauungsplan „Innenstadt IVa“ durchgeführt.
Im Amtsblatt Nr. 14 vom 25.11.2025 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf des Bebauungsplans „Innenstadt IVa“ mit Begründung) im Internet auf der Homepage der Stadt Penzberg unter www.penzberg.de während der Auslegungszeit veröffentlicht werden.
Die Auslegungszeit beginnt am 04.12.2025 und endet am 07.01.2026.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 04.12.2025 bis 07.01.2026 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Penzberg am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Innerhalb der Auslegungszeit können Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch (per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch in Textform bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben werden oder per Post an die Stadt Penzberg, Karlstraße 25, 82377 Penzberg gesandt werden oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfs des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt wird und von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet unter www.penzberg.de eingestellt ist.
Planunterlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
01-BP Innenstadt IV a_A_Plan+Text
02-BP Innenstadt IV a_A_Plan A3
03-BP Innenstadt IV a_Begründung
04-BP Innenstadt IV a_Schalltechnisches Gutachten
05-Bplan Innenstadt IV a_Aufstellungsbeschluss
06-BP Innenstadt IV a_Billigungsbeschluss
07-datenschutzrechtliche informationspflichten im Bauleitplanverfahren
Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
+49 8856 813-310
guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.
