Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Loisachstraße Nord“ der Stadt Penzberg für eine Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 770/19 der Gemarkung Penzberg zur Erweiterung des Geltungsbereichs für ein Wohnhaus;

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 26.11.2019 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Loisachstraße Nord“ der Stadt Penzberg vom 11.12.2000 für das Grundstück Fl. Nr. 770/19 TF der Gemarkung Penzberg, nähe Untermaxkron, gemäß § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.06.2020 im Amtsblatt der Stadt Penzberg bekannt gemacht.

Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist die geringfügige Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans im Nordwesten des Plangebiets mit Festsetzung eines zweigeschossigen Bauraumes zur Errichtung eines Wohngebäudes auf einer Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 770/19 der Gemarkung Penzberg.

Im Flächennutzungsplan ist der Erweiterungsbereich als Wohnbaufläche dargestellt so dass sich die Bebauungsplanänderung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 

Der für den Eingriff erforderliche Ausgleich von 193 m² erfolgt auf dem Grundstück selbst in Form einer freiwachsenden Feldhecke aus standortheimischen Sträuchern als Eingrünung. Die Ausgleichsmaßnahme ist Bestandteil der Grünordnung und wird mit Rechtskraft des Bebauungsplanes rechtsverbindlich.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss der Stadt Penzberg hat am 11.02.2025 den Beschluss gefasst, dass die 3. Änderung des Bebauungsplans „Loisachstraße Nord“ der Stadt Penzberg in das Regelverfahren überführt wird und die Planunterlagen durch einen Umweltbericht mit Prüfung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung zu ergänzen sind.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form der öffentlichen Auslegung der Planvorentwürfe.

Im Amtsblatt Nr. 14 vom 25.11.2025 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Loisachstraße Nord“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur Überführung in das Regelverfahren) im Internet auf der Homepage der Stadt Penzberg unter www.penzberg.de während der Auslegungszeit veröffentlicht werden.

Die Auslegungszeit beginnt am 04.12.2025 und endet am 07.01.2026.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 04.12.2025 bis 07.01.2026 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Penzberg am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, 

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist (04.12.2025 bis 07.01.2026) abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch (per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben werden können oder per Post an die Stadt Penzberg, Karlstraße 25, 82377 Penzberg gesandt werden können,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können
  • dass die Planunterlagen (Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Loisachstraße Nord“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung und Umweltbericht) bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltungwährend der Dauer der Veröffentlichungsfrist (04.12.2025 bis 07.01.2026) eingesehen werden können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“.


Planunterlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-3te Änderung BP Loisachstraße Nord_Planfassung vom 22_09_2025

02-3te Änderung BP Loisachstraße Nord_Begründung vom 22_09_2025

03-3te Änderung BP Loisachstraße Nord_Umweltbericht vom September 2025

04-191126_StR_Ö 08_3te Änd BPlan_Loisachstr Nord_Aufstellungsbeschluss

05-250211_BMU_Ö 05_3te Änd Bplan Loisachstr Nord_Regelverfahren

06-datenschutzrechtliche informationspflichten im Bauleitplanverfahren

07-Bebauungsplan Loisachstraße_Nord


Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
+49 8856 813-310
guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.