Aufstellung des Bebauungsplans „Innenstadt VI“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB: erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

Bebauungsplan „Innenstadt VI“; erneute öffentliche Auslegung

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat mit Beschluss vom 09.04.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Innenstadt VI“ für das Quartier Bahnhofstraße/Philippstraße/Postgasse im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB angeordnet.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 25.04.2013 im Amtsblatt der Stadt Penzberg bekannt gemacht.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 05.04.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Innenstadt VI“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 11.07.2023 die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlussmäßig behandelt und im Rahmen des Billigungsbeschlusses beschlossen, dass der entsprechend dem Billigungsbeschluss zu ändernde bzw. zu ergänzende Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

Die öffentliche Auslegung fand vom 18.10.2023 bis 20.11.2023 statt.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 16.01.2024 die eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB beschlussmäßig behandelt und im Rahmen des Billigungsbeschlusses beschlossen, dass der entsprechend dem Billigungsbeschluss zu ändernde bzw. zu ergänzende Planentwurf erneut öffentlich auszulegen ist

Gegenüber der öffentlichen Auslegung hat sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans verringert. Die Grundstücke Flurnummern 864/6, 864/12 und 864/35 wurden nun aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen.

Weitere Änderungen oder Ergänzungen gegenüber der Planfassung der öffentlichen Auslegung vom 04.10.2023 sind in - roter Schriftfarbe - dargestellt.

Im Amtsblatt Nr. 5 vom 25.04.2024 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Innenstadt VI“ bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 03.05.2024 bis 03.06.2024 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur erneuten öffentlichen Einsichtnahme ausliegen und auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Hierbei sind die Änderungen/Ergänzungen in roter Schriftfarbe dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.


Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-Bebauungsplan Innenstadt VI - Planfassung vom 22_04_2024

02-Begründung zum Bebauungsplan Innenstadt VI vom 22_04_2024

03-schalltechnische Untersuchung vom 16_09_2023

04-Stellungnahme zur Rettungswegeführung vom 28_03_2024

05-Baumgutachten vom 09_11_2018

06-Billigungsbeschluss vom 16_01_2024


Zum Vergleich stehen unter folgendem Link die Planunterlagen in der Planfassung vom 04.10.2023 (öffentliche Auslegung) zur Verfügung.


Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
+49 8856 813-310
guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de

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