23. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Auf der Grube“ für das Grundstück Grube 51; öffentliche Auslegung

Aufstellung der 23. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Auf der Grube“ der Stadt Penzberg für das Grundstück Grube 51 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB: öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat mit Beschluss vom 23.04.2024 die Aufstellung der 23. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Auf der Grube“ der Stadt Penzberg für das Grundstück Flurnummer 943/47 der Gemarkung Penzberg, Grube 51 mit Festsetzung als Gewerbegebiet gemäß § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 27.05.2024 im Amtsblatt der Stadt Penzberg bekannt gemacht.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 07.05.2024 den Entwurf der 23. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Auf der Grube“ der Stadt Penzberg vom 29.04.2024 gebilligt und den Auslegungsbeschluss gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 8 vom 27.05.2024 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 23. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Auf der Grube“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 04.06.2024 bis 04.07.2024  am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegt und auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung steht und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.


Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-23te Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf der Grube-Planfassung vom 29_04_2024

02-23te Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf der Grube-Begründung vom 29_04_2024

03-Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss


Als bisherige Plangrundlage ist nachfolgend der Bebauungsplan sowie die bisherige Änderung für das Grundstück Grube 51 verfügbar.

04-Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf der Grube

05-bisherige Änderung des Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf der Grube


Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
+49 8856 813-310
guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.