Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Franz-Marc-Weg“ der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB; öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

1. Änderung des Bebauungsplans „Franz-Marc-Weg“; öffentliche Auslegung

 

Die Stadt Penzberg hat mit Beschluss des Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschusses vom 07.05.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Franz-Marc-Weg“ der Stadt Penzberg für die Grundstücke Flurnummern 2004, 2004/35, 2004/36, 2004/37, 2004/38, 2004/39, 2004/40, 2004/44, 2004/45, 2004/46, 2004/47, 2004/48, 2004/49 und 2059/27 der Gemarkung Penzberg, Franz-Marc-Weg, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 27.05.2024 im Amtsblatt der Stadt Penzberg bekannt gemacht.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 07.05.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Franz-Marc-Weg“ der Stadt Penzberg gebilligt und den Auslegungsbeschluss gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 8 vom 27.05.2024 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Franz-Marc-Weg“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 04.06.2024 bis 04.07.2024  am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegt und auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung steht und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.


Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-1te Änderung Bebauungsplan Franz-Marc-Weg_Planfassung 11_04_2024

02-1te Änderung Bebauungsplan Franz-Marc-Weg_Begründung 13_05_2024

03-Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

04-Bebauungsplan Franz-Marc-Weg

 

Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
+49 8856 813-310
guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.