Die Stadt Penzberg hat mit Beschluss des Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschusses vom 15.06.2021 die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Güterbahnhof“ der Stadt Penzberg für die Grundstücke Flurnummern 972/38 und 972/64 der Gemarkung Penzberg, Im Thal 23 und 25, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.06.2024 im Amtsblatt der Stadt Penzberg bekanntgemacht.
Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 11.06.2024 den Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Güterbahnhof“ der Stadt Penzberg gebilligt und den Auslegungsbeschluss gefasst.
Im Amtsblatt Nr. 10 vom 25.06.2024 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Güterbahnhof“ einschließlich Begründung) bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, vom 03.07.2024 bis 05.08.2024 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur erneuten öffentlichen Einsichtnahme ausliegen und auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.
Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
01- 8te Änderung Bebauungsplan Güterbahnhof - Planfassung 14_05_2024
02- 8te Änderung Bebauungsplan Güterbahnhof - Begründung 14_05_2024
03- Billigung des Planentwurfs vom 11_06_2024
04- Bebauungsplan Güterbahnhof
05- schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Güterbahnhof
Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
+49 8856 813-310
guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.