Aufstellung der 22. Änderung des Bebauungsplans „Heiglhof“ der Stadt Penzberg für die Grundstücke Flurnummern 1051/1 und 1051/2 der Gemarkung Penzberg, südlich der Kapellenwiese; öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

22. Änderung des Bebauungsplans „Heiglhof“; öffentliche Auslegung

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss der Stadt Penzberg hat am 03.05.2022 die Aufstellung der 22. Änderung des Bebauungsplans „Heiglhof“ der Stadt Penzberg für die Grundstücke Flurnummern 1051/1 und 1051/2 der Gemarkung Penzberg, südlich der Kapellenwiese, beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Penzberg am 10.06.2022 bekanntgemacht.

Wesentlicher Inhalt der Bebauungsplanänderung ist die geringfügige Erweiterung des Geltungsbereichs nach Westen sowie die Neufestsetzung von Baugrenzen für die Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück.

Im Flächennutzungsplan ist der Erweiterungsbereich als Wohnbaufläche dargestellt so dass sich die Bebauungsplanänderung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der für den Eingriff erforderliche Ausgleich von rund 130 m² erfolgt auf dem Grundstück selbst in Form einer freiwachsenden Feldhecke aus standortheimischen Sträuchern als Eingrünung. Die Ausgleichsmaßnahme ist Bestandteil der Grünordnung und wird mit Rechtskraft des Bebauungsplanes rechtsverbindlich.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss der Stadt Penzberg hat am 07.11.2023 den Beschluss gefasst, dass die 22. Änderung des Bebauungsplans „Heiglhof“ der Stadt Penzberg in das Regelverfahren überführt wird und den Vorentwurf der 22. Änderung des Bebauungsplans „Heiglhof“ der Stadt Penzberg in der Planfassung vom 09.10.2023 gebilligt.

Am 09.07.2024 hat der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss der Stadt Penzberg den Vorentwurf der 22. Änderung des Bebauungsplans „Heiglhof“ in der Fassung vom 09.10.2023 mit Begründung und Umweltbericht nach frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt und den Auslegungsbeschluss gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 12 vom 25.07.2024 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf der 22. Änderung des Bebauungsplanes „Heiglhof“ einschließlich Begründung und Umweltbericht) bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 02.08.2024 bis 02.09.2024 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegen und auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Hierbei sind die Änderungen/Ergänzungen gegenüber der Planfassung vom 09.10.2023 in blauer Schriftfarbe dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-22te Änderung Bebauungsplan Heiglhof_Planentwurf 06_06_2024

02-22te Änderung Bebauungsplan Heiglhof Begründung_06_06_2024

03-22te Änderung Bebauungsplan Heiglhof Umweltbericht_06_06_2024

04- Aufstellungsbeschluss vom 03_05_2022

05- Beschluss zur Überführung in das Regelverfahren und Billigung

06- Billigungs- und Auslegungsbeschluss vom 09_07_2024

07- Bebauungsplan Heiglhof

08- 7te Änderung Bebauungsplan Heiglhof


Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
+49 8856 813-310
guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.