Die Stadt Penzberg hat mit Beschluss des Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschusses vom 07.05.2024 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Siedlungsgebiet in Reindl“ der Stadt Penzberg für die Grundstücke Flurnummern 754/7 und 754/16 der Gemarkung Penzberg, Auf der Etz 18 +18 a, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, beschlossen.
Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 09.07.2024 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Siedlungsgebiet in Reindl“ der Stadt Penzberg gebilligt und den Auslegungsbeschluss gefasst.
Im Amtsblatt Nr. 12 vom 25.07.2024 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Siedlungsgebiet in Reindl“ einschließlich Begründung) bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 02.08.2024 bis 02.09.2024 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegen und auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.
Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
01- 4te Änderung Bebauungsplan Siedlungsgebiet in Reindl_Planentwurf vom 20_06_2024
02- 4te Änderung Bebauungsplan Siedlungsgebiet in Reindl_Begründung vom 12_06_2024
03- 4te Änd Bplan Siedlungsgebiet in Reindl_Aufstellungsbeschluss
04- 4te Änd Bplan Siedlungsgebiet in Reindl_Billigungs- und Auslegungsbeschluss
05- Bebauungsplan Siedlungsgebiet in Reindl
Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
+49 8856 813-310
guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.