Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 24.04.2018 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Nonnenwald“ zur Erweiterung des Geltungsbereichs um Teilflächen der Grundstücke Flurnummern 1143, 1193 und 1194 der Gemarkung Penzberg und die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Penzberg für den Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Nonnenwald“ von einer Waldfläche in eine gewerbliche Baufläche beschlossen.
Am 27.11.2018 hat der Stadtrat die Erweiterung des Geltungsbereichs der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Nonnenwald“ zur Einbeziehung der Teilfläche 12 (Grundstücke Flurnummern 1208, 1208/7, 1194/11 und 1194/43 der Gemarkung Penzberg) sowie der Teilfläche 11 (Grundstück Flurnummer 1143/14 der Gemarkung Penzberg) beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans dient zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Industriepark Nonnenwald Nord“ sowie zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg wurde am 23.06.2018 im Amtsblatt der Stadt Penzberg ortsüblich bekannt gemacht.
Der Stadtrat hat am 29.03.2022 den Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Nonnenwald“ in der Planfassung vom 16.03.2022 sowie den Vorentwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg in der Planfassung vom 16.03.2022 gebilligt und beschlossen, die Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss vom 07.05.2024 sowie in der Sitzung des Stadtrates vom 15.05.2024 beschlussmäßig behandelt.
Am 07.05.2024 hat der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss im Rahmen der Billigung des Vorentwurfs der 5. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Nonnenwald“ der Stadt Penzberg nach frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange den Beschluss gefasst, dass der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung aufgrund der hohen Torfmächtigkeiten der Hochmoorbereiche im Westen des Gebietes und der daraus resultierenden Bedeutung als Wasser- und CO-2-Speicher reduziert wird und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der angepassten Planunterlagen sowie zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gefasst.
Am 15.05.2024 hat der Stadtrat im Rahmen der Billigung des Vorentwurfs der 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg nach frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange den Beschluss gefasst, dass der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung aufgrund der hohen Torfmächtigkeiten der Hochmoorbereiche im Westen des Gebietes und der daraus resultierenden Bedeutung als Wasser- und CO-2-Speicher reduziert wird und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der angepassten Planunterlagen sowie zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gefasst.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat vom 06.09.2024 bis 07.10.2024 stattgefunden. Hierbei wurden die in den Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung durchgeführten Änderungen oder Ergänzungen in blauer Farbe gekennzeichnet.
Am 12.11.2024 hat der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss im Rahmen der Billigung des Entwurfs der 5. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Nonnenwald“ der Stadt Penzberg nach öffentlicher Auslegung und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange den Beschluss gefasst, dass der Entwurf der 5. Änderung des „Industriepark Nonnenwald“ abzuändern bzw. zu ergänzen ist und nach Änderung der Planunterlagen erneut gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen ist sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen sind.
Die Änderung bzw. Ergänzung des Entwurfs der 5. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Nonnenwald“ betrifft folgendes:
- Die Einschränkung des Gewerbegebiets entfällt, da die flächenbezogenen Schallleistungspegel für ein Gewerbegebiet festgesetzt werden.
- Ergänzung der textlichen Festsetzungen bezüglich Grabenverschluss und temporärer Bauzaun als Schutzmaßnahmen für die Hochmoorvegetation
- Ergänzung der textlichen Festsetzungen bezüglich tierfreundlicher Außenbeleuchtung und Vorkehrungen gegen Vogelschlag
- Ergänzung der textlichen Festsetzungen bezüglich der ortsnahen Versickerung von Ebenenwasser bei Tiefgaragen.
Da die Änderungen / Ergänzungen nur geringfügig sind, wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung und Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt wird.
Im Amtsblatt Nr. 17 vom 13.11.2024 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Nonnenwald“ bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 14.11.2024 bis 02.12.2024 am Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegen und auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.
Hierbei sind die in den Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung durchgeführten Änderungen oder Ergänzungen sind in blauer Farbe gekennzeichnet.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Planunterlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
01-5te Änderung Bebauungsplan Industriepark Nonnenwald_Planentwurf 31_10_2024
02-5te Änderung Bebauungsplan Industriepark Nonnenwald_Begründung 31_10_2024
03-5te Änderung Bebauungsplan Industriepark Nonnenwald_Umweltbericht 23_10_2024
04-Prüfung schalltechnischer Belange vom 25_07_2024
05-Ingenieurgeologisches Gutachten 12_04_2024
06-Bewertung der bergbaulichen Verhältnisse 12_10_2023
07-Bedarfsnachweis der zusätzlichen Gewerbefläche
08-Billigungsbeschluss vom 12_11_2024 und Beschluss zur erneuten Auslegung
09-Billigungsbeschluss Bebauungsplanänderung BMU 07_05_2024
10-Billigungsbeschluss Flächennutzungsplanänderung Stadtrat 15_05_2024
Die umweltbezogenen Stellungnahmen sind in den Anlagen 08 bis 10 (Billigungsbeschlüsse Bebauungsplanänderung und Flächennutzungsplanänderung) enthalten.
Zum Vergleich stehen unter nachfolgendem Link die Planunterlagen in der Planfassung vom 12.08.2024 (öffentliche Auslegung) zur Verfügung.
Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
+49 8856 813-310
guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.