Finanzangelegenheiten
Haushalt 2024
Der Penzberger Stadtrat stimmte in der Sitzung vom 22. Oktober mehrheitlich dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 zu.
Der Haushaltsplan der Stadt Penzberg mit Finanzplanung steht hier als pdf-Datei (8 MB) zum Download zur Verfügung.
Steuertermine 2024
Die vierteljährlich erhobenen Raten der gemeindlichen Grundsteuer- sowie der Gewerbesteuervorauszahlung werden wie folgt zur Zahlung fällig:
a) I. Quartal am 15.02.2024
b) II. Quartal am 15.05.2024
c) III. Quartal am 16.08.2024
d) IV. Quartal am 15.11.2024
Für die Grundsteuerjahreszahler ist die Zahlungsfälligkeit am 01.07.2024.
Die Hundesteuer wird fällig am 01.03.2024.
Steuerpflichtige, die kein SEPA-Mandat erteilt haben, bitten wir um fristgerechte Überweisung bzw. Einzahlung bei der Stadtkasse.
Bei unveränderten Voraussetzungen gilt für die Grundsteuer sowie bei der Hundesteuer der zuletzt ausgestellte Bescheid.
Digitaler Rechnungseingang
Die Stadt Penzberg hat auf einen digitalen Rechnungseingang umgestellt. Die Unternehmen werden gebeten, Rechnungen für Lieferungen und Leistungen an die Stadtverwaltung möglichst elektronisch zu übermitteln.
Nutzen Sie hierfür die zentrale E-Mailadresse: rechnung@penzberg.de .
Es wird darum gebeten, nur eine Rechnung je E-Mail mit beliebig vielen Anlagen zu senden. Anlagen sind mit der voranstehenden Bezeichnung "Anlagen" zu betiteln.
Die Stadt Penzberg nimmt die Rechnungen in folgenden Formaten entgegen:
PDF, PDF/XML (ZUGFeRD 2.0) sowie reine XML (X-Rechnung) Rechnungen.
Grundsteuer
Antworten auf die häufig gestellten Fragen zur Grundsteuer finden Sie hier.
Bankverbindungen
Sparkasse Oberland
IBAN: DE89 7035 1030 0000 3000 20
BIC: BYLADEM1WHM
VR-Bank Werdenfels eG
IBAN: DE62 7039 0000 0002 5030 00
BIC: GENODEF1GAP
VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG
IBAN: DE67 7009 3200 0004 4108 90
BIC: GENODEF1STH
Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erspart Unannehmlichkeiten und Kosten.