Am Sonntag, 08. Oktober 2023, finden in Bayern die Landtags- und Bezirkswahlen statt.
Zu deren Durchführung sucht das städtische Ordnungsamt wieder engagierte Personen, die ein Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer übernehmen möchten.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Wahlvorstand/Wahlhelfender kann jeder werden, der für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist.
Wahllokale
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet und werden im Zwei-Schicht-Betrieb besetzt.
Die Wahlvorstände/Wahlhelfenden treffen sich um ca. 7:30 Uhr im Wahllokal.
Um 18:00 Uhr treffen sich alle Wahlvorstände/Wahlhelfende in den jeweiligen Wahlbezirken zur Auszählung der Wahlergebnisse.
Briefwahl
In den Briefwahlbezirken sind keine Schichten eingeteilt. Die Wahlvorstände/
Wahlhelfenden treten am Wahltag um 16:00 Uhr im jeweiligen Briefwahlbezirk zusammen.
Rechtzeitig vor dem Wahltag wird ein Schulungstermin angeboten und die Wahlvorstände/Wahlhelfenden erhalten eine schriftliche Berufung, aus der hervorgeht, in welcher Funktion sie eingesetzt sind.
Alle Wahlvorstände/Wahlhelfende erhalten für den Wahltag eine Aufwands- entschädigung in Höhe von 30 Euro, das sogenannte Erfrischungsgeld.
Wer sich gerne engagieren möchte, füllt die Bereitschaftserklärung zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Wahlvorstand aus und sendet diese an das Ordnungsamt. Das Formular steht auf der Startseite der städtischen Homepage www.penzberg.de bereit.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Penzberg unter Tel. 08856.813-410 oder per E-Mail an ordnungsamt@penzberg.de zur Verfügung.
Kontakt für weitere Informationen
Ordnungsamt der Stadt Penzberg
Ursula Henze
Tel. 08856. 813-410
ursula.henze@penzberg.de | www.penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.