In diesem Jahr finden bundesweit die Schöffenwahlen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Die Stadt Penzberg ist verpflichtet, dem Amtsgericht Weilheim i. OB. hierfür mindestens zehn Personen vorzuschlagen.
Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
Es werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht, die in Penzberg wohnhaft sind und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Die Kandidaten müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Schöffen sind grundsätzlich gleichberechtigt mit den Berufsrichtern. Es besteht die Möglichkeit, sich selbst als Schöffe zu bewerben oder andere Personen vorzuschlagen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Als weitere Kriterien sollten Schöffen u.a. über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.
Weiterführende Informationen zum Schöffenamt:
Auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums der Justiz stehen unter folgendem Link weitere Informationen zum Schöffenamt zum Abruf bereit:
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Dort ist auch das für Bayern verbindlich zu verwendende Bewerbungsformular zum Download bereitgestellt.
Bewerbungen für die Schöffenwahl 2023 werden bis Donnerstag, den 30.03.2023 im Bürgerbüro des Rathauses entgegengenommen.
Kontakt für weitere Informationen
Stadt Penzberg - Ordnungsamt
Abteilungsleiter Joachim Bodendieck
Tel.: 08856.813-400
joachim.bodendieck@penzberg.de
www.penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.