Hiernach dürfen ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten von Montag bis Freitag nur zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie zwischen 14:00 und 19:00 Uhr und an Samstagen nur zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr ausgeführt werden.
Ruhestörende Hausarbeiten sind alle nicht gewerbsmäßig im oder außerhalb des Hauses anfallenden lärmerregenden Arbeiten, wie z.B. das Hämmern, das Sägen oder Hacken von Holz und die Benutzung von Bohr-, Fräs-, Schneid-, Schleifmaschinen, Hochdruckreiniger und ähnlichen lärmintensiven Geräten wie z.B. das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln usw.
Unter ruhestörende Gartenarbeiten fallen alle nicht gewerbsmäßig in Gärten oder Grünanlagen anfallenden lärmerregenden Arbeiten, wie z.B. die Benutzung von motorgetriebenen Gartengeräten wie Rasenmäher, Laubsaug- und -blasgeräte.
Bei starken Schneefällen darf mit lärmerzeugenden Schneeräumarbeiten werktags bereits ab 06:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 07:00 Uhr begonnen werden.
Die „Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Wiedergabegeräten (Ruhestörungsverordnung)“ ist auf der Website der Stadt Penzberg unter https://www.penzberg.de/rathaus/bekanntmachungen/satzungen-verordnungen-richtlinien - Unterabschnitt Sicherheit und Ordnung - einsehbar.
Die Beschränkungen gelten nicht für Arbeiten der Gartenpflege durch einen Gewerbebetrieb sowie den städtischen Bauhof.
Kontakt für weitere Informationen
Stadt Penzberg
Ordnungsamt
Daniela Koller
+49 8856 813-410
daniela.koller@penzberg.de | www.penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.
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