In Bayern gibt es keine gesetzliche und einheitliche Regelung zur Leinenpflicht bei Hunden. Diese regeln die Gemeinden in ihrem eigenen Wirkungskreis selber. Da sich aktuell Beschwerden zu diesem Thema mehren, möchte das Ordnungsamt der Stadt Penzberg informieren und sensibilisieren. Generell gilt: Wo viele Menschen sind, müssen Hunde angeleint werden.
Nach der städtischen „Verordnung zum Schutz der Gesundheit und Reinlichkeit in der Stadt Penzberg“ müssen große Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern in öffentlichen Garten- und Parkanlagen sowie generell auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mit erheblichem Fußgängerverkehr an einer reißfesten Leine (max. 1,50 m lang) gehalten werden. Ganz allgemein gilt der Grundsatz: Den Hund lieber einmal zu viel als zu wenig an die Leine nehmen. Auf Kinderspielplätzen und deren Umgebung dürfen große Hunde und Kampfhunde überhaupt nicht mitgeführt werden.
Das Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die vorsätzliche Verletzung der Anleinpflicht mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Die Stadt-verwaltung appelliert daher an die Hundeführer darauf zu achten, dass die Anleinpflicht eingehalten wird.
Die komplette Verordnung, auch auf welchen Straßen, Wege und Plätzen die Anleinpflicht gilt, kann unter https://www.penzberg.de/rathaus/bekanntmachungen/satzungen-verordnungen-richtlinien im Unterabschnitt Sicherheit und Ordnung, nachgelesen werden.
Auf dem eingezäunten Hundeauslaufplatz an der Berghalde dürfen Hunde übrigens ohne Leine laufen. Aber auch hier gilt aufeinander Rücksicht zu nehmen.
Kontakt für weitere Informationen
Stadt Penzberg
Ordnungsamt
Daniela Koller
+49 8856 813-410
daniela.koller@penzberg.de | www.penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.
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