Stadt bittet Haus- und Grundstückseigentümer auf Rückschnitt von Hecken und Sträuchern zu achten
Fußgänger und Fahrradfahrer können ein Lied davon singen: Überwüchse lassen Wege schnell so schmal werden, dass eine Benutzung immer schwieriger wird und die Verkehrsteilnehmer gezwungen sind, auf die Straße auszuweichen. Fatal auch, wenn Hecken derart wild wachsen, dass sie Verkehrszeichen oder Straßenlampen und andere Verkehrseinrichtungen verdecken.
Nachdem sich aktuell Beschwerden einiger Bürger mehren, erinnert die Stadtverwaltung Penzberg Haus- und Grundstückseigentümer an deren Verpflichtung, eine ordnungsgemäße Einsichtnahme auf Verkehrszeichen sowie die Benutzung der öffentlichen Gehwege, Radwege und öffentlichen Straßen durch den Rückschnitt ihrer Anpflanzungen an der Grundstücksgrenze zu gewährleisten.
Die Stadt weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass Unfälle, die sich im Zusammenhang mit unzureichend zurückgeschnittenen Anpflanzungen ereignen, zu Lasten der Grundstückseigentümer bzw. der beteiligten Verkehrsteilnehmer gehen.
Beim Zuschnitt der Pflanzen bittet die Stadt folgendes zu beachten:
- Überhängende und überstehende Hecken und Anpflanzungen sind bis hinter den Zaun bzw. bis innerhalb der Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
- Hecken und Sträucher, welche die Sicht, insbesondere die Einsicht (Sichtdreieck) an Einmündungen versperren, dürfen eine Höhe von
0,80 Metern nicht überschreiten
- Bei Ästen und Zweigen, die in die Fahrbahn hineinreichen, ist eine lichte Höhe von mind. 4,50 Metern einzuhalten.
- Entlang von Geh- und Radwegen sind Büsche und Bäume bis zu einer lichten Höhe von 2,20 Metern auszuschneiden.
Idealerweise, so die Empfehlung des städtischen Straßenkontrolleurs, sollten Haus- und Grundstückseigentümer beim Rückschnitt der Hecken und Anpflanzungen gleich einen gewissen Sicherheitsabstand einplanen, so dass bei einem erneuten Austrieb nicht sofort wieder ein erneuter Überwuchs auf die öffentliche Verkehrsfläche auftritt.
Bei Nichtbeseitigung können die Überwüchse durch die Stadt übrigens auf Kosten der jeweiligen Grundstückseigentümer entfernt werden.
Für Rückfragen stehen folgende Mitarbeiter des Rathauses zur Verfügung:
- Joachim Bodendieck (Ordnungsamt Penzberg) unter +49 8856 813-400
- Daniela Koller (Ordnungsamt Penzberg) unter +49 08856 813-410
- Thomas Schmidt (Tiefbauamt / Straßenkontrolle) unter +49 8856 813-332
Kontakt für weitere Informationen
Kommunikation . Kultur . Veranstaltungswesen
Thomas Kapfer-Arrington
+49 08856 813-130
thomas.kapfer@penzberg.de | www.penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.
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