Das Steueramt der Stadt Penzberg macht alle Steuerzahler darauf aufmerksam, dass der Termin zur Zahlung für das I. Quartal 2026 für die Grund- und die Gewerbesteuer zum 15. Februar 2026 fällig wird.
Weitere Steuertermine sind:
II. Quartal: 15. Mai
III. Quartal: 15. August
IV. Quartal: 15. November
Für die Grundsteuerjahreszahler gilt als Zahlungsfälligkeit der 01. Juli 2026.
Der für die Hundesteuer festgelegte jährliche Fälligkeitstermin ist ebenfalls der 15. Februar 2026.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei unveränderten Voraussetzungen für die Grund-, die Gewerbe- sowie bei der Hundesteuer der jeweils zuletzt zugestellte Bescheidgilt und daher keine weitere Zahlungsaufforderung von Seiten der Stadt erfolgt.
Um die korrekte Zuordnung der Einzahlungen zum jeweiligen Steuerzahler zu ermöglichen, wird um Angabe der auf dem Bescheid abgedruckten Finanzadresse gebeten.
Es ist darauf zu achten, dass die Überweisungsaufträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Banklaufzeit, also ca. 2-3 Tage vor diesem Termin fristgerecht erteilt werden müssen, um Verzug und die damit verbundenen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Alternativ kann der Stadtkasse auch ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erspart dem Zahlungspflichtigen die Terminüberwachung und erleichtert den Zahlungsverkehr. Es verbleibt lediglich zu prüfen, ob die Abbuchung korrekt ausgeführt wurde.
Kontakt für weitere Informationen
Stadt Penzberg
Steueramt
steueramt@penzberg.de | www.penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.
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