Die Wahllokale haben am Sonntag, 23. Februar, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist die Adresse Ihres Wahllokales ersichtlich.
Bitte bringen Sie ins Wahllokal die Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis mit.
→ Briefwahlunterlagen bitte bis s p ä t e s t e n s So. 23. Februar, 18 Uhr, in den Briefkasten am Rathaus, Karlstraße 25, einwerfen oder persönlich abgeben.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden Wahlscheinanträge auch noch am Wahltag, bis 15 Uhr, entgegengenommen.
Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten vorlegen.
Öffnungszeiten Wahlamt, Karlstraße 25
Samstag, 22. Februar 2025, 10 - 12 Uhr
Sonntag, 23. Februar 2025, 8 - 15 Uhr
⚡Unterlagen, die am 23. Februar nach 18 Uhr eingehen, können nicht mehr für die Wahl berücksichtigt werden.
Aktuelle Ergebnisse für den Wahlkreis Weilheim-Schongau sowie den Wahlkreis Garmisch-Partenkirchen finden Sie am Wahlabend, ab ca. 19 Uhr hier
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