Öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 15.05.2018 die Aufstellung der 71. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadtsanierung" der Stadt Penzberg für die Grundstücke Flurnummern 904 und 905 der Gemarkung Penzberg, Karlstraße 26 und Bahnhofstraße 31, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB angeordnet.
Im Amtsblatt Nr. 16 vom 12.11.2018 wurde bekannt gemacht, dass die 71. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadtsanierung" einschließlich Begründung vom 20.11.2018 bis 20.12.2018 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 20.11.2018 bis 20.12.2018 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per Email an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.
Zur Aufstellung der 71. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadtsanierung" liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor und sind keine umweltbezogenen Informationen verfügbar.
Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
71. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadtsanierung" - Entwurf Änderungsplan
71. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadtsanierung" - Begründung
71. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadtsanierung" - Aufstellungsbeschluss
Kontakt für weitere Informationen
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch die Erste Bürgermeisterin Elke Zehetner.