Bekanntmachung der erneuten, eingeschränkten und verkürzten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat hat am 25.09.2018 die Aufstellung des ortsbilderhaltenden Bebauungsplanes "Bürgermeister-Rummer-Straße" der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB angeordnet und nach öffentlicher Auslegung in der öffentlichen Sitzung am 26.02.2019 die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen.
Auf der Grundlage dieser Abwägung hat der Stadtrat den Bebauungsplanentwurf "Bürgermeister-Rummer-Straße Teil A" in der Fassung vom 21.12.2018 gebilligt und beschlossen, den zu ändernden bzw. zu ergänzenden Bebauungsplanentwurf nach
§ 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen sowie erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen sind.
Im Amtsblatt Nr. 4 vom 28.02.2019 wurde bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen
- Entwurf des Bebauungsplans "Bürgermeister-Rummer-Straße Teil A"
in der Fassung vom 15.02.2019
- Begründung zum Bebauungsplan "Bürgermeister-Rummer-Straße Teil A"
in der Fassung vom 15.02.2019
- Beschluss des Stadtrats zur Billigung und erneuten Auslegung des Bebauungsplans
"Bürgermeister-Rummer-Straße Teil A" vom 26.02.2019
vom 08.03.2019 bis 22.03.2019 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegen und während der Auslegungszeit auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen.
Während der Auslegungszeit können Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per Email an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs sowie der Begründung in der Fassung vom 15.02.2019 abgegeben werden können. Die geänderten bzw. ergänzten Teile des Bebauungsplanentwurfs sind im Entwurf in der Fassung vom 15.02.2019 eindeutig (farblich) kenntlich gemacht.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
Entwurf des Bebauungsplanes "Bürgermeister-Rummer-Straße Teil A" in der Fassung
vom 15.02.2019
Begründung zum Bebauungsplan "Bürgermeister-Rummer-Straße Teil A" in der
Fassung vom 15.02.2019
Kontakt für weitere Informationen
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de