Aufstellung des Bebauungsplanes „Daserweg West - I“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren nach § 13 b in Verbindung mit § 13 a BauGB

 

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 20.03.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Daserweg West - I“ der Stadt Penzberg für die Grundstücke Flurnummern 742/10, 742 TF, 742/2, 742 TF, 742/11, 775/87 und 775/88 der Gemarkung Penzberg, angeordnet und die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Planteil A beschlossen.

Im Amtsblatt Nr. 7 vom 10.04.2019 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen vom 18.04.2019 bis 20.05.2019 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegen und während der Auslegungszeit auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen.

Während der Auslegungszeit können Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per Email an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-Bebauungsplan Daserweg West I - Entwurf vom 01.04.2019

02-Begründung zum Bebauungsplan Daserweg West vom 01.04.2019

03-Berichtigung_Flächennutzungsplan

04-Vorhabenplan für den Teilbereich A

05-Erschliessungsplan für den Teilbereich A

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt

Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch die Erste Bürgermeisterin Elke Zehetner.