Aufstellung der 3. Änderung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den Ortsteil „Promberg“ der Stadt Penzberg

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat hat am 20.03.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil "Promberg" gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 12 vom 24.06.2019 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf der 3. Änderung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil "Promberg" einschließlich Begründung) vom 02.07.2019 bis einschließlich 05.08.2019 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegen und während der Auslegungszeit auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen.

Innerhalb der Auslegungszeit können Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) bei der Stadtverwaltung Penzberg schriftlich und mündlich zur Niederschrift abgegeben oder per E-Mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil "Promberg" unberücksichtigt bleiben können.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die 3. Änderung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil "Promberg" im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01- 3. Aenderung Aussenbereichssatzung Promberg - Planentwurf in der Fassung
   vom 12.06.2019

02- 3. Aenderung Aussenbereichssatzung Promberg - städtebauliche Begründung

03- 3. Aenderung Aussenbereichssatzung Promberg - Aufstellungsbeschluss
   vom 29.01.2019

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt

Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch die Erste Bürgermeisterin Elke Zehetner.