Aufstellung des Bebauungsplanes „Seniorenwohnheim Gartenstraße“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat mit Beschluss vom 31.01.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes "Seniorenwohnheim Gartenstraße" gebilligt und den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gefasst.
Im Amtsblatt Nr. 4 vom 24.03.2018 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes "Seniorenwohnheim Gartenstraße" einschließlich Begründung, schalltechnischer Untersuchung, sowie die nach Einschätzung der Stadt Penzberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 03.04.2018 bis einschließlich 23.04.2018 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 03.04.2018 bis einschließlich 23.04.2018 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg schriftlich, per Email an stadtbauamt@penzberg.de oder zur Niederschrift eingereicht werden können.
Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
01_Bebauungsplan Seniorenwohnheim Gartenstraße_15.03.18
03_Anpassung_Flächennutzungsplan_15.03.18
04_schalltechnische Untersuchung
05_Billigungsbeschluss 31.01.2018
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes liegen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen vor:
06_Stellungnahme Landratsamt_Technischer Umweltschutz_180102
07_Stellungnahme Kreisbrandinspektion Weilheim
08_Stellungnahme Landratsamt-Fachlicher Naturschutz_191215
09_Stellungnahme Landratsamt-Natur und Umweltschutzverwaltung_180102
10_Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Weilheim_171222
11_Stellungnahme Kommunalunternehmen Stadtwerke Penzberg
12_Stellungnahme E ON SE_171130
14_Stellungnahme Bergamt Südbayern
15_Stellungnahme Regierung von Oberbayern_höhere Landesplanung_171204
16_Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege_171219