Aufstellung der 35. Änderung des Bebauungsplanes „Hochfeld“ der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB;

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Verkehrsangelegenheiten hat am 04.06.2019 die Aufstellung der 35. Änderung des Bebauungsplanes "Hochfeld" der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Grundstück Fl. Nr. 979/35 der Gemarkung Penzberg, Alpenrosenstraße 13, angeordnet und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst.

Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist die Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten auf zwei WE für die Haushälfte Alpenrosenstraße 13.

Im Amtsblatt Nr. 13 vom 10.07.2019 wurde bekannt gemacht, dass die 35. Änderung des Bebauungsplanes "Hochfeld" einschließlich Begründung vom 18.07.2019 bis einschließlich 23.08.2019 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 18.07.2019 bis einschließlich 23.08.2019 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per e-mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

35. Änderung des Bebauungsplanes "Hochfeld" - Entwurf Änderungsplan

35. Änderung des Bebauungsplanes "Hochfeld" - Begründung

35. Änderung des Bebauungsplanes "Hochfeld" - Aufstellungs- und
        Auslegungsbeschluss