Aufstellung der 36. Änderung d. Bebauungsplanes „Hochfeld“ - Grundstück Flurnummer 981/34, Rosenstraße 1; öffentliche Auslegung

 

Aufstellung der 36. Änderung des Bebauungsplanes „Hochfeld“ der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB für das Grundstück Flurnummer 981/34 der Gemarkung Penzberg, Rosenstraße 1; öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Verkehrsangelegenheiten der Stadt Penzberg hat am 09.07.2019 die Aufstellung der 36. Änderung des Bebauungsplanes "Hochfeld" der Stadt Penzberg für die Grundstück Flurnummer 981/34 der Gemarkung Penzberg, Rosenstraße 1, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 2 vom 10.02.2020 wurde bekannt gemacht, dass die 36. Änderung des Bebauungsplanes "Hochfeld" einschließlich Begründung vom 18.02.2020 bis einschließlich 18.03.2020 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 18.02.2020 bis einschließlich 18.03.2020 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per e-mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.
 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
 

01 - 36. Änderung des Bebauungsplans "Hochfeld" -
   Entwurf Änderungsplan vom 25.11.2019

02 - 36. Änderung des Bebauungsplans "Hochfeld" -
   Begründung vom 25.11.2019

03 - 36. Änderung des Bebauungsplans "Hochfeld" -
   Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss vom 09.07.2019

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt

Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch die Erste Bürgermeisterin Elke Zehetner.