Aufstellung der 72. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadtsanierung" der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB für die Grundstücke Flurnummern 864/3, Bahnhofstraße 3 und 864/10, Philippstraße 37; öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 26.06.2018 die Aufstellung der 72. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadtsanierung" der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Penzberg am 10.07.2018 bekannt gemacht.
Am 12.11.2019 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Verkehrsangelegenheiten den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst.
Im Amtsblatt Nr. 2 vom 10.02.2020 wurde bekannt gemacht, dass die 72. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadtsanierung" einschließlich Begründung vom 18.02.2020 bis einschließlich 18.03.2020 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 18.02.2020 bis einschließlich 18.03.2020 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per e-mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.
Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
01 - 72. Änderung des Bebauungsplans "Altstadtsanierung" -
Entwurf Änderungsplan vom 30.01.2020
02 - 72. Änderung des Bebauungsplans "Altstadtsanierung" -
Begründung vom 31.01.2020
03 - 72. Änderung des Bebauungsplans "Altstadtsanierung" -
Aufstellungsbeschluss vom 26.06.2018
04 - 72. Änderung des Bebauungsplans "Altstadtsanierung" -
Auslegungsbeschluss vom 12.11.2019
Kontakt für weitere Informationen
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch die Erste Bürgermeisterin Elke Zehetner.