Aufstellung der 74. Änderung des Bebauungsplanes „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB für das Grundstück Flurnummer 828/56; öffentliche Auslegung

 

Aufstellung der 74. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadtsanierung" der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB für das Grundstück Flurnummer 828/56 der Gemarkung Penzberg, Karlstraße 3; öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 25.06.2019 die Aufstellung der 74. Änderung des Bebauungsplans "Altstadtsanierung" der Stadt Penzberg für das Grundstück Fl. Nr. 828/56 der Gemarkung Penzberg, Karlstraße 3, im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13 a BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Penzberg am 25.02.2020 bekannt gemacht.

Am 21.01.2020 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Verkehrsangelegenheiten den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst

Im Amtsblatt Nr. 4 vom 25.02.2020 wurde bekannt gemacht, dass die 74. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadtsanierung" einschließlich Begründung sowie schalltechnischer Untersuchung vom 04.03.2020 bis einschließlich 06.04.2020 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 04.03.2020 bis einschließlich 06.04.2020 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per e-mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01 - 74. Änderung des Bebauungsplans "Altstadtsanierung" -
             Entwurf Änderungsplan vom 30.12.2019

02 - 74. Änderung des Bebauungsplans "Altstadtsanierung" -
             Begründung vom 30.12.2019

03 - Berichtigung Flächennutzungsplan vom 30.12.2019

04 - schalltechnische Untersuchung vom 04.12.2019

05 - Aufstellungsbeschluss vom 25.06.2019

06 - Auslegungsbeschluss vom 20.01.2020

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt

Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch die Erste Bürgermeisterin Elke Zehetner.