Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wölfl“ der Stadt Penzberg, Grundstück Flurnummer 1162/9, Saalangerstraße 9 und 11; öffentliche Auslegung

 

Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Wölfl" der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB für das Grundstück Flurnummer 1162/9 der Gemarkung Penzberg, Saalangerstraße 9 und 11; öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 26.03.2019 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Wölfl" der Stadt Penzberg für das Grundstück Flurnummer 1162/9 der Gemarkung Penzberg, Saalangerstraße 9 und 11 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Penzberg am 10.04.2019 bekannt gemacht.

Am 11.02.2020 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Verkehrsangelegenheiten den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 4 vom 25.02.2020 wurde bekannt gemacht, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Wölfl" einschließlich Begründung vom 04.03.2020 bis einschließlich 06.04.2020 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 04.03.2020 bis einschließlich 06.04.2020 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per e-mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.
 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
 

01 - 2. Änderung des Bebauungsplans "Wölfl" -
            Entwurf Änderungsplan vom 03.02.2020

02 - 2. Änderung des Bebauungsplans "Wölfl" - Begründung vom 03.02.2020

03 - Aufstellungsbeschluss vom 26.03.2019

04 - Auslegungsbeschluss vom 11.02.2020

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt

Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch die Erste Bürgermeisterin Elke Zehetner.