Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Denkmal an der Freiheit, Teil A“ im vereinfachten Verfahren für das Grundstück Flurnummer 828/49 der Gemarkung Penzberg, Josef-Kastl-Straße 1; öffentliche Auslegung

Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Denkmal an der Freiheit, Teil A" der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB für das Grundstück Flurnummer 828/49 der Gemarkung Penzberg, Josef-Kastl-Straße 1; öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Verkehrsangelegenheiten der Stadt Penzberg hat am 11.02.2020 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans "Denkmal an der Freiheit, Teil A" der Stadt Penzberg für die Grundstück Flurnummer 828/49 der Gemarkung Penzberg, Josef-Kastl-Straße 1, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen sowie den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Penzberg am 25.02.2020 bekannt gemacht.

Im Amtsblatt Nr. 5 vom 10.03.2020 wurde bekannt gemacht, dass die 2. Änderung des Bebauungsplans "Denkmal an der Freiheit, Teil A" der Stadt Penzberg einschließlich Begründung vom 18.03.2020 bis einschließlich 18.04.2020 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 18.03.2020 bis einschließlich 18.04.2020 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.
 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01 - 2. Änderung des Bebauungsplans Denkmal an der Freiheit Teil A -
            Entwurf vom  26.02.2020

02 - 2. Änderung des Bebauungsplans Denkmal an der Freiheit Teil A -
            Begründung 26.02.2020

03 - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss vom 11.02.2020

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch die Erste Bürgermeisterin Elke Zehetner.