Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) für das Grundstück Fl. Nr. 2055/71 der Gemarkung Penzberg, Antdorfer Straße 24; öffentliche Auslegung

Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungs-satzung) für das Grundstück Fl. Nr. 2055/71 der Gemarkung Penzberg, Antdorfer Straße 24; öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 30.04.2019 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Grundstück
Fl. Nr. 2055/71 der Gemarkung Penzberg, Antdorfer Straße 24, beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Penzberg am 10.05.2019 bekannt gemacht.

Im Amtsblatt Nr. 11 vom 09.04.2020 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Grundstück Fl. Nr. 2055/71 der Gemarkung Penzberg, Antdorfer Straße 24, einschließlich Begründung und Beschlussbuchauszüge des Aufstellungsbeschlusses und Auslegungsbeschlusses) auf der Homepage der Stadt Penzberg unter www.penzberg.de in der Zeit vom 20.04.2020 bis 20.05.2020 (Auslegungszeit) zur Verfügung stehen und innerhalb der Auslegungszeit Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Zusätzlich können die Planunterlagen nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel-Nrn. 813-310 oder 813-312) oder Terminvereinbarung per e-mail an stadtbauamt@penzberg.de in einem separaten Besprechungsraum im Rathaus eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Einbeziehungssatzung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wird und von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01 - Planentwurf der Einbeziehungssatzung Antdorfer Straße vom 12.12.19

02 - Begründung zur Einbeziehungssatzung vom Maerz 2020

03 - Aufstellungsbeschluss vom 30.04.2019

04 - Auslegungsbeschluss vom 03.12.2019


Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch die Erste Bürgermeisterin Elke Zehetner.