Aufstellung der 21. Änderung des Bebauungsplanes „Heiglhof“ der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB; öffentliche Auslegung

 

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 29.04.2020 die Aufstellung der 21. Änderung des Bebauungsplanes "Heiglhof" der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, beschlossen und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst.

Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist, dass für die Grundstücke Fl. Nrn. 953/32 bis 953/37, 953/53, 953/72, 954/18, 954/19, 954/26 und 954/10 Teilfläche der Gemarkung Penzberg, Frauenschuhstraße 14, 14 a, 16 a, 16 b, 18, 20, 22, 24, 26 und 28, die Ziffer 5.1 der Festsetzungen folgendermaßen geändert wird:

Wohngebäude können mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 21° bis 25° oder als begrüntes Flachdach ausgeführt werden. Garagen und Nebengebäude können sowohl mit Satteldach und einer Dachneigung von 21° bis 25°, mit Pultdach bei einer maximalen Neigung von 15° als auch mit einem begrünten Flachdach ausgeführt werden. Alle Dachbegrünungen sind als sogenannte einfache Intensivbegrünungen mit einer Aufbauhöhe von 12 cm bis 25 cm auszuführen.

Im Amtsblatt Nr. 12 vom 11.05.2020 wurde bekannt gemacht, dass die 21. Änderung des Bebauungsplanes "Heiglhof"  der Stadt Penzberg einschließlich Begründung vom 19.05.2020 bis einschließlich 22.06.2020 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 19.05.2020 bis einschließlich 22.06.2020  zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.
 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01- 21 Aenderung Bebauungsplan Heiglhof-Entwurf vom 04.05.2020

02- 21 Aenderung Bebauungsplan Heiglfof-Begruendung vom 04.05.2020

03- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss vom 29.04.2020


Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.