Aufstellung der der 31. Änderung des Bebauungsplanes „Hochfeld“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB; erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Der Stadtrat hat am 03.03.2015 die 31. Änderung des Bebauungsplanes "Hochfeld" der Stadt Penzberg vom 11.04.1995 für die Grundstücke Fl. Nrn. 987/13, 987/14, 987/15, 987/16, 987/17, 987/18, 987/19 und 987/44 Teilfläche der Gemarkung Penzberg (Edelweißstraße 1, 3, 5, 7, 9 und 11 sowie städtische Grünflächen an der Fischhaberstraße) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB angeordnet.

Nach öffentlicher Auslegung und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat hat 25.04.2017 den Billigungsbeschluss mit den erforderlichen Planänderungen gefasst.

Am 29.04.2020 hat der Stadtrat eine weitere Planänderung bezüglich des Grundstücks Flurnummer 987/16 der Gemarkung Penzberg, Edelweißstraße 5, zur Erweiterung der südlichen Baugrenze beschlossen und den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs vom 13.03.2020 gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 12 vom 11.05.2020 wurde bekannt gemacht, dass die 31. Änderung des Bebauungsplanes "Hochfeld" der Stadt Penzberg einschließlich Begründung vom 19.05.2020 bis einschließlich 22.06.2020 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 19.05.2020 bis einschließlich 22.06.2020  zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.
 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01- 31. Änderung BPlan Hochfeld 13.03.2020

02- 31. Änderung BPlan Hochfeld  Begründung B_Plan Hochfeld

03- Anpassung an den Flächennutzungsplan

04- Billigungsbeschluss vom 25.04.2017

05- Beschluss zur erneuten Auslegung vom 29.04.2020


Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.