Aufstellung der der 37. Änderung des Bebauungsplanes „Hochfeld“ der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB für die Grundstücke Fl. Nrn. 979/32 und 979/33 der Gemarkung Penzberg, Alpenrosenstraße 17;

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 29.04.2020 die Aufstellung der 37. Änderung des Bebauungsplanes "Hochfeld" der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB für die Grundstücke Fl. Nrn. 979/32 und 979/33 der Gemarkung Penzberg, Alpenrosenstraße 17, beschlossen und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst.

Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist

• die Erweiterung der Baugrenzen nach Osten sowie die Festsetzung von Flächen
   für Stellplätze

• der Entfall der festgesetzten Grünfläche für die Fl. Nr. 979/32

• der Entfall der festgesetzten zu erhaltenden Bäume für die Fl. Nr. 979/32

• die Erhöhung der Grundflächenzahl als Höchstmaß auf 0,26

• die Erhöhung der Kniestockhöhe über dem EG bei einer Gebäudebreite von
   maximal 10 m auf maximal 2,0 m

• Die Änderung der Ziffer 5.1.1 der Festsetzungen dahingehend, dass für Garagen,
   Nebengebäude und erdgeschossige Anbauten neben einer Satteldachbebauung
   auch ein Flachdach oder ein flachgeneigtes Pultdach mit einer maximalen
   Dachneigung von 15° zulässig ist.

Im Amtsblatt Nr. 12 vom 11.05.2020 wurde bekannt gemacht, dass die 37. Änderung des Bebauungsplanes "Hochfeld" der Stadt Penzberg einschließlich Begründung vom 19.05.2020 bis einschließlich 22.06.2020 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 19.05.2020 bis einschließlich 22.06.2020  zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.
 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-  37. Änderung Bebauungsplan Hochfeld - Entwurf

02-  37. Änderung Bebauungsplan Hochfeld - Begründung

03-  Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss vom 29.04.2020

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.