Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Birkenstraße West“ der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB; öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Verkehrsangelegenheiten hat am 14.07.2020 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Birkenstraße West“ der Stadt Penzberg vom 10.10.2019 für die Grundstücke Fl. Nrn. 1178/19, 1178/20, 1176/9, 1176/10 und 1176/11 der Gemarkung Penzberg im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst.

Die Änderung umfasst insbesondere folgende Punkte:

Wandhöhe Wohnhaus:
Bestand: A 3,5: Festgesetzte WH 7,00 m
Neu /Ergänzung: Das fertige Gelände um das Haus ist auf allen Seiten mind. auf Höhe 80 cm unter OK FFB Haus heranzuführen.

Abstandsflächen
Bestand: A 4.7: Es gelten die Abstandsflächenbestimmungen der Bayerischen Bauordnung BayBO.
Neu /Ergänzung: Für den Geltungsbereich der Änderung wird eine spezielle Abstandsvermaßung eingeführt - die Abstandsflächen gem. Art. 6 BayBO sind nicht maßgebend.

Erker:
Bestand: A 4.5: Erker, auch wenn sie nicht untergeordnet sind, dürfen die Baugrenzen um max. 1,30 m überschreiten.
Neu /Ergänzung: Untergeordnete Erker als Eingangs-Vorbauten für den Gebäudehaupteingang dürfen die Baugrenzen um bis zu 1,30 m überschreiten. Die Festsetzungen des Art. 6 Abs. 8 der BayBO sind einzuhalten.Nicht untergeordnete Erker dürfen nur auf der Giebelseite die Baugrenzen um bis zu 1,30 m überschreiten. Sie sind auch als zweigeschossige Erker und in unterkellerter Bauart zulässig; ihre Errichtung ist nur im EG und 1. OG zulässig. Ihre Länge ist auf 60 % der zugehörigen Fassade begrenzt. Sie müssen sich seitlich von der zugehörigen Fassade absetzen.

Grundrissbeispiel Giebelerker
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Maximale Anzahl der untergeordneten Erker je Haus (DHH, RH): 1 Erker Maximale Anzahl der nicht untergeordneten Erker je Haus (DHH, RH): 1 Erker Maximale Anzahl der Erker je Fassade: 1 Erker
Erdgeschossvorbau:
Bestand: A 4.5: Erker, auch wenn sie nicht untergeordnet sind, dürfen die Baugrenzen um max. 1,30 m überschreiten. Terrassen dürfen die Baugrenzen auf eine Tiefe von maximal 3,50 m überschreiten.
Neu /Ergänzung: Eingeschossige Vorbauten dürfen auf der Südseite ausnahmsweise die Baugrenzen um max. 1,30 m überschreiten, wenn der Doppelhausnachbar dieser Überschreitung zustimmt, auf seinem Grundstück spiegelgleich anschließt und seinen Bauantrag gleichzeitig mit einreicht. Im Rahmen einer Errichtung des o. a. Erdgeschossvorbaus darf die Terrasse die Baugrenze um 3,80 m überschreiten.

Schnittskizze:
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Erweiterung des EGs nach Süden, max. 1,30 m und Erweiterung der Terrasse, max. 0,30 m

Stützmauern:
Bestand: A 7.9: Die Errichtung von Stützmauern ist bis zu einer Höhe von 1,50 m zulässig.
Neu /Ergänzung: Stützmauern innerhalb des Grundstücks (mind. 2 m von der Grundstücksgrenze entfernt) dürfen im fertigen Zustand maximal 1,10 m hoch sein.

Garagen:
Bestand: A 4.7: Es gelten die Abstandsflächenbestimmungen der Bayerischen Bauordnung BayBO.
Neu /Ergänzung: Die festgesetzte Geländehöhe für die Bemessung der Garagen-Wandhöhe = 20 cm unter festgesetzter Höhe OK FFB EG Wohnhaus (Beispiel: festgesetzte OK FFB Wohnhaus 606,83 m + NN - 0,20 m = festgesetzte Geländehöhe 606,63 m + NN für die Garagen-Wandhöhenbemessung). Wird OK FFB der Garage unterhalb der festgesetzten Geländehöhe Garage situiert, ist die maximal zulässige Wandhöhe WH der Garage 3,00 m über OK FFB der Garage. Das fertige Gelände um die Garagen ist auf allen Seiten mind. auf Höhe 80 cm unter OK FFB Garage heranzuführen. Die Festsetzungen des Art. 6 Abs. 9 der BayBO sind einzuhalten.

Im Amtsblatt Nr. 14 vom 24.07.2020 wurde bekannt gemacht, dass die 1. Änderung des Bebauungsplans „Birkenstraße West“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung vom 03.08.2020 bis einschließlich 03.09.2020 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 03.08.2020 bis einschließlich 03.09.2020  zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

  1. 1. Änderung Bebauungsplan Birkenstraße West – Entwurf vom 30.07.2020
  2. 1. Änderung Bebauungsplan Birkenstraße West – Begründung
  3. Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss vom 14.07.2020