Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplans "Bergwerksgelände, Teil I" der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 29.04.2020 die Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplans "Bergwerksgelände, Teil I" der Stadt Penzberg für die Grundstücke Flurnummern 845/3, 845/36, 845/76, 845/77, 845/78, 845/79, 845/80, 845/81 und 845/290 der Gemarkung Penzberg, Am Isabellenschacht 12, 14, 16, 18 und 20, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen.

Im Amtsblatt Nr. 9 vom 10.06.2021 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 15. Änderung des Bebauungsplans "Bergwerksgelände, Teil I" der Stadt Penzberg einschließlich Begründung vom 18.06.2021 bis einschließlich 19.07.2021 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 18.06.2021 bis einschließlich 19.07.2021  zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

Änderung Bebauungsplan Bergwerksgelände Teil I -
    Planentwurf vom 10_05_2021

Änderung Bebauungsplan Bergwerksgelände Teil I_10_06_2020_
    Begründung

Änderung Bebauungsplan Bergwerksgelände Teil I Aufstellungsbeschluss

Änderung Bebauungsplan  Bergwerksgelände Teil I Auslegungsbeschluss

Bebauungsplan Bergwerksgelände Teil I

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.