Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Loisachstraße Nord“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b i. V. m. § 13 a BauGB ; erneute öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 26.11.2019 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Loisachstraße Nord“ der Stadt Penzberg vom 11.12.2000 für das Grundstück Fl. Nr. 770/19 TF der Gemarkung Penzberg, nähe Untermaxkron, gemäß § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.

Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist die geringfügige Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans im Nordwesten des Plangebiets mit Festsetzung eines zweigeschossigen Bauraumes zur Errichtung eines Wohngebäudes auf einer Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 770/19 der Gemarkung Penzberg.

Nach öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat der Stadtrat mit Beschluss vom 13.04.2021 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Loiachstraße Nord“ gebilligt und den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 12 vom 26.07.2021 wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Loisachstraße Nord“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung vom 03.08.2021 bis einschließlich 03.09.2021 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegen und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 03.08.2021 bis einschließlich 03.09.2021 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b in Verbindung mit § 13 a BauGB durchgeführt wird und von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
 

Die Planunterlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-3. Änderung Bebauungsplan Loisachstraße Nord-Planentwurf vom 14.07.2021

02-3. Änderung Bebauungsplan Loisachstraße Nord-Begründung vom 14.07.2021

03-Billigungsbeschluss vom 13.04.2021

04-Bebauungsplan Loisachstraße_Nord

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.