Aufstellung der 16. Änderung des Bebauungsplans „Bergwerksgelände, Teil I“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB;

Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 13.04.2021 die Aufstellung der 16. Änderung des Bebauungsplans „Bergwerksgelände, Teil I“ der Stadt Penzberg für die Grundstücke Flurnummern 845/97 bis 845/112 der Gemarkung Penzberg, Eichthalstraße 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30 und Henlestraße 18 beschlossen.

Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist insbesondere die Erhöhung der Anzahl der Vollgeschosse auf zwei Vollgeschosse.

Da die Bebauungsplanänderung der Innenentwicklung dient, kann die Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.

Im Amtsblatt Nr. 14 vom 25.08.2021 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 16. Änderung des Bebauungsplans „Bergwerksgelände, Teil I“ einschließlich Begründung vom 02.09.2021 bis einschließlich 04.10.2021 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 02.09.2021 bis einschließlich 04.10.2021 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.
 

Die Planunterlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-16te Aenderung Bebauungsplan Bergwerksgelände Teil I – Planentwurf

02-16te Aenderung Bebauungsplan Bergwerksgelände Teil I - Begruendung

03-16te Aenderung Bebauungsplan Bergwerksgelaende Teil I – Aufstellungsbeschluss

04-Bebauungsplan Bergwerksgelände Teil I


Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.