Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) für das Grundstück Fl. Nr. 2055/71 der Gemarkung Penzberg, Antdorfer Straße 24;

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB;

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 30.04.2019 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Grundstück Fl. Nr. 2055/71 der Gemarkung Penzberg, Antdorfer Straße 24, beschlossen.

Nach öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat der Stadtrat mit Beschluss vom 23.03.2021 den Entwurf der Einbeziehungssatzung entsprechend den in den Beschlussvorschlägen genannten Änderungen und Ergänzungen gebilligt und den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 15 vom 10.09.2021 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Grundstück Fl. Nr. 2055/71 der Gemarkung Penzberg, Antdorfer Straße 24, einschließlich Begründung vom 20.09.2021 bis einschließlich 20.10.2021 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegen und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 20.09.2021 bis einschließlich 20.10.2021 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Einbeziehungssatzung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wird und von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01- Planentwurf der Einbeziehungssatzung Antdorfer Straße 24
    vom 26.7.2021 Plan

01a- Festsetzungen zum Planentwurf 26.7.2021

02- Begründung zur Einbeziehungssatzung vom 17.8.2021

03- Billigungsbeschluss vom 23.03.2021

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.