Aufstellung der 77. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;

Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 04.05.2021 die Aufstellung der
77. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg für das Grundstück Flurnummer 861/50 der Gemarkung Penzberg, Bichler Straße 10 beschlossen.

Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist die Erweiterung nach Süden zur Erweiterung des Ausstellungsraumes für das Autohaus Schwerdtner. Da durch die Bebauungsplanänderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

Im Amtsblatt Nr. 19 vom 26.10.2021 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der
77. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ einschließlich Begründung vom 03.11.2021 bis einschließlich 03.12.2021 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-Änderung Nr 77 Bebauungsplan Altstadtsanierung-Planentwurf

02-Änderung Nr 77 Bebauungsplan Altstadtsanierung-Begründung

03-Änderung Nr 77 Bebauungsplan Altstadtsanierung-Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan Altstadtsanierung

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.