Bebauungsplan „Maxkron I“

 

Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes „Maxkron I“ der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB; öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Verkehrsangelegenheiten hat am 12.06.2018 die Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes „Maxkron I“ der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB angeordnet.

Der Geltungsbereich der 14. Änderung des Bebauungsplanes „Maxkron I“ umfasst das Grundstück Flurnummer 673/3 der Gemarkung Penzberg

Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist für das Grundstück Flurnummer 673/3 der Gemarkung Penzberg der Entfall des Planzeichens für öffentliche Spielplätze.

Im Amtsblatt Nr. 10 vom 10.08.2018 wurde bekannt gemacht, dass die 14. Änderung des Bebauungsplanes „Maxkron I“ einschließlich Begründung vom20.08.2018 bis 20.09.2018 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 20.08.2018 bis 20.09.2018 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per e-mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Zur Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes „Maxkron I“ liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor und sind keine umweltbezogenen Informationen verfügbar.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

14. Änderung des Bebauungsplanes „Maxkron I“ - Entwurf Änderungsplan

14. Änderung des Bebauungsplanes „Maxkron I“ - Begründung

14. Änderung des Bebauungsplanes „Maxkron I“  – Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss