Bebauungsplan „Hochfeld“

 

Aufstellung der 33. Änderung des Bebauungsplanes „Hochfeld“ der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB; öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Verkehrsangelegenheiten hat am 10.07.2018 die Aufstellung der 33. Änderung des Bebauungsplanes „Hochfeld“ der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Grundstück Fl. Nr. 981/2 der Gemarkung Penzberg, Aurikelstraße 8, angeordnet und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst.

Gegenstand der Bebauungsplanänderung istdie Erweiterung der westlichen Baugrenze um 2,50m.

Im Amtsblatt Nr. 10 vom 10.08.2018 wurde bekannt gemacht, dass die 33. Änderung des Bebauungsplanes „Hochfeld“ einschließlich Begründung vom20.08.2018 bis 20.09.2018 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 20.08.2018 bis 20.09.2018 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per e-mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Zur Aufstellung der 33. Änderung des Bebauungsplanes „Hochfeld“ liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor und sind keine umweltbezogenen Informationen verfügbar.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

33. Änderung des Bebauungsplanes „Hochfeld“ - Entwurf Änderungsplan

33. Änderung des Bebauungsplanes „Hochfeld“ - Begründung

33. Änderung des Bebauungsplanes „Hochfeld“ – Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss